Sachbezug PKW – Elektroautos ab 2027
Auch beim Sachbezug für die Privatnutzung von Elektrofahrzeugen sind ab 2027 Änderungen vorgesehen.
Für Elektroautos soll der Sachbezug künftig schrittweise angepasst werden. Dabei ist jeweils ein bestimmter Prozentsatz der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen:
- ab 2027: 0,375 % der Anschaffungskosten pro Monat
- ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten pro Monat
Für die Berechnung des Sachbezugs gilt eine Deckelung der Anschaffungskosten mit EUR 48.000,00.
Daraus ergibt sich bei Erreichen der maximal berücksichtigten Anschaffungskosten ein monatlicher Sachbezug von:
- 2027: maximal EUR 180,00 monatlich
- 2028: maximal EUR 300,00 monatlich
Die geplante Änderung ist insbesondere bei der laufenden Lohnverrechnung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit privat genutzten Elektrofahrzeugen zu berücksichtigen.
Auch hier handelt es sich um die derzeit voraussichtlichen Regelungen für 2027 bzw. 2028. Die endgültige gesetzliche Ausgestaltung bleibt abzuwarten.

