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Pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

Pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

Pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte

Bei der pauschalen Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte ist eine Änderung ab 2027 vorgesehen.

Der Beitragssatz wird von derzeit 19,4 % auf 23 % angehoben werden.

Für Dienstgeber bedeutet dies eine höhere Abgabenbelastung bei der Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten. Die Erhöhung ist bei der zukünftigen Kosten- und Personalplanung sowie bei der laufenden Abrechnung entsprechend zu berücksichtigen.

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