Pauschale Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte
Bei der pauschalen Dienstgeberabgabe für geringfügig Beschäftigte ist eine Änderung ab 2027 vorgesehen.
Der Beitragssatz wird von derzeit 19,4 % auf 23 % angehoben werden.
Für Dienstgeber bedeutet dies eine höhere Abgabenbelastung bei der Beschäftigung von geringfügig Beschäftigten. Die Erhöhung ist bei der zukünftigen Kosten- und Personalplanung sowie bei der laufenden Abrechnung entsprechend zu berücksichtigen.

