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Lohnkontenverordnung und L16 ab 2026

Lohnkontenverordnung und L16 ab 2026

Lohnkontenverordnung und L16 ab 2026

Im Zusammenhang mit der Lohnkontenverordnung und dem Lohnzettel (L16) sind ab 2026 zusätzliche Angaben zu beachten.

Sachbezug PKW

Künftig sind die Anschaffungskosten des Kraftfahrzeugs sowie der für die Berechnung des Sachbezugs herangezogene Prozentsatz sowohl am Lohnkonto als auch am L16 zu erfassen.

Damit müssen diese Angaben in der laufenden Lohnverrechnung entsprechend dokumentiert und am Jahreslohnzettel ausgewiesen werden.

Abgabenfreie Essensgutscheine

Auch abgabenfreie Essensgutscheine sind künftig entsprechend zu dokumentieren.

Die gewährten abgabenfreien Essensgutscheine müssen sowohl am Lohnkonto als auch am L16 erfasst werden.

Für die Lohnverrechnung bedeutet dies, dass neben der korrekten Abrechnung auch auf eine vollständige Erfassung und Dokumentation der entsprechenden Werte zu achten ist.

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