Telearbeitspauschale
Bei der Telearbeitspauschale ist ab 2027 eine wenig erfreuliche Änderung vorgesehen.
Mit 1. Jänner 2027 wird die bisherige Abgabenfreiheit und steuerliche Abzugsfähigkeit der Telearbeitspauschale entfallen.
Damit ist die bisherige steuer- und abgabenrechtliche Begünstigung der Telearbeitspauschale ab diesem Zeitpunkt nicht mehr vorgesehen.
Die Änderung ist bei der Lohnverrechnung ab Jänner 2027 entsprechend zu berücksichtigen. Insbesondere sollten bestehende Vereinbarungen und die bisherige Abrechnung der Telearbeitspauschale rechtzeitig überprüft und an die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen angepasst werden.

