Voraussichtliche Sozialversicherungswerte 2027
Wir möchten Sie bereits vorab über die voraussichtlichen sozialversicherungs-rechtlichen Werte und Änderungen für das Jahr 2027 informieren.
Nach derzeitiger Einschätzung ergeben sich folgende wesentliche Werte und Regelungen:
1. Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage
Für das Jahr 2027 werden voraussichtlich folgende Werte gelten:
- Geringfügigkeitsgrenze: EUR 551,10 monatlich
Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt damit unverändert. - Höchstbeitragsgrundlage (HBGL):
- monatlich: EUR 7.410,00
- täglich: EUR 247,00
- für Sonderzahlungen (SZ) jährlich: EUR 14.820,00
Diese Werte sind bei der laufenden Abrechnung sowie bei der Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge entsprechend zu berücksichtigen.
2. Arbeitslosenversicherung (ALV)
Ab 2027 ist bei den Beitragssätzen zur Arbeitslosenversicherung insbesondere darauf zu achten, wann das jeweilige Dienstverhältnis begonnen hat.
Für Dienstverhältnisse, die vor dem 1. Jänner 2027 begonnen haben, ist eine mehrjährige Übergangsregelung vorgesehen. Für Dienstverhältnisse mit Beginn ab dem 1. Jänner 2027 kommen die neuen Regelungen zur Anwendung.
Die voraussichtlichen Beitragssätze stellen sich wie folgt dar:
| Monatliches Bruttoentgelt | DV-Beginn vor 1.1.2027 | DV-Beginn ab 1.1.2027 |
|---|---|---|
| bis EUR 2.237,00 | 0,5 % | 1,0 % |
| über EUR 2.237,00 bis EUR 2.539,00 | 1,5 % | 2,0 % |
| über EUR 2.539,00 bis EUR 2.751,00 | 2,5 % | 2,95 % (normal) |
| über EUR 2.751,00 | 2,95 % (normal) | 2,92 % (normal) |
Wichtig: Bei der Abrechnung ist daher neben der Höhe des monatlichen Bruttoentgelts auch der Beginn des Dienstverhältnisses zu berücksichtigen. Bei bereits bestehenden Dienstverhältnissen kann aufgrund der Übergangsregelung weiterhin ein anderer Beitragssatz zur Anwendung kommen.
3. e-Card-Serviceentgelt
Das e-Card-Serviceentgelt beträgt für 2027 voraussichtlich:
EUR 28,10
Der maßgebliche Stichtag ist der 15. November 2027.
4. Zusammenfassung
Für die Vorbereitung auf die Lohn- und Gehaltsabrechnung 2027 sind insbesondere folgende Punkte zu beachten:
- Die Geringfügigkeitsgrenze bleibt voraussichtlich bei EUR 551,10.
- Die Höchstbeitragsgrundlage erhöht sich voraussichtlich auf EUR 7.410,00 monatlich.
- Bei der Arbeitslosenversicherung ist ab 2027 zwischen Dienstverhältnissen mit Beginn vor bzw. ab dem 1. Jänner 2027 zu unterscheiden.
- Für vor dem 1. Jänner 2027 begonnene Dienstverhältnisse ist eine mehrjährige Übergangsregelung vorgesehen.
- Das e-Card-Serviceentgelt beträgt voraussichtlich EUR 28,10 und wird anhand des Stichtags 15. November 2027 berücksichtigt.
Die genannten Beträge und Regelungen entsprechen dem derzeitigen Informationsstand und sind als voraussichtliche Werte für 2027 zu verstehen. Die endgültige gesetzliche Festlegung bleibt abzuwarten.
Wir werden Sie selbstverständlich über die endgültig festgelegten Werte und allfällige weitere Änderungen rechtzeitig informieren.

