ALV und IESG-Zuschlag bei älteren Arbeitnehmern
Ab 2027 sind auch bei der Arbeitslosenversicherung (ALV) und beim IESG-Zuschlag Änderungen für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorgesehen.
Entfall der Befreiung des Arbeitgeberanteils zur ALV
Die bisher bestehende Befreiung vom Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem vollendeten 63. Lebensjahr entfällt ab 2027.
Damit ist künftig auch für diese Personengruppe der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung entsprechend zu berücksichtigen.
IESG-Zuschlag
Auch die bisher bestehende Befreiung vom IESG-Zuschlag für ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden mit 1. Jänner 2027 aufgehoben.
Ab diesem Zeitpunkt ist daher auch bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die das entsprechende Alter erreicht haben, der IESG-Zuschlag wieder zu berücksichtigen.
Diese Änderungen sind insbesondere bei der laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnung ab Jänner 2027 zu beachten.

