Familienbonus Plus – Aufteilung nach dem 4. Geburtstag
Ab 1. Jänner 2027 ist beim Familienbonus Plus eine Änderung bei der Aufteilung des Anspruchs vorgesehen.
Bisher war es möglich, dass der gesamte Familienbonus Plus von einem Anspruchsberechtigten zu 100 % geltend gemacht wird.
Ab 2027 wird dies für Kinder nach dem 4. Geburtstag nicht mehr möglich sein. Der Familienbonus Plus muss in diesem Fall zwischen den beiden Anspruchsberechtigten aufgeteilt werden.
Damit ist ab diesem Zeitpunkt insbesondere darauf zu achten, dass der Familienbonus Plus nach den neuen gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt und entsprechend auf die Anspruchsberechtigten aufgeteilt wird.

