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Dienstgeberbeitrag (DB) ab 2028

Dienstgeberbeitrag (DB) ab 2028

Dienstgeberbeitrag (DB) ab 2028

Ab 1. Jänner 2028 ist eine Änderung beim Dienstgeberbeitrag (DB) vorgesehen.

Der DB soll von derzeit 3,7 % auf 2,7 % gesenkt werden. Damit reduziert sich die Belastung für Dienstgeber ab 2028 entsprechend.

Entfall der DB-Befreiung für ältere Arbeitnehmer

Gleichzeitig soll mit 1. Jänner 2028 die bisher bestehende DB-Befreiung für Personen ab dem 60. Lebensjahr entfallen.

Ab diesem Zeitpunkt ist daher auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 60 Jahren der Dienstgeberbeitrag wieder entsprechend zu berücksichtigen.

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