Dienstgeberbeitrag (DB) ab 2028
Ab 1. Jänner 2028 ist eine Änderung beim Dienstgeberbeitrag (DB) vorgesehen.
Der DB soll von derzeit 3,7 % auf 2,7 % gesenkt werden. Damit reduziert sich die Belastung für Dienstgeber ab 2028 entsprechend.
Entfall der DB-Befreiung für ältere Arbeitnehmer
Gleichzeitig soll mit 1. Jänner 2028 die bisher bestehende DB-Befreiung für Personen ab dem 60. Lebensjahr entfallen.
Ab diesem Zeitpunkt ist daher auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab 60 Jahren der Dienstgeberbeitrag wieder entsprechend zu berücksichtigen.

