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Altersteilzeit ab 1.11.2026

Altersteilzeit ab 1.11.2026

Altersteilzeit ab 1.11.2026

Auch bei der Altersteilzeit (ATZ) gibt es eine Änderung, die für Vereinbarungen ab November 2026 relevant ist.

Für Altersteilzeitmodelle, die ab 1. November 2026 beginnen, wird der vom Arbeitsmarktservice (AMS) refundierbare Lohnausgleich künftig mit 75 % der Höchstbeitragsgrundlage (HBGL) begrenzt.

Dies bedeutet, dass bei der Berechnung des vom AMS ersetzbaren Lohnausgleichs eine entsprechende Obergrenze zu berücksichtigen ist. Insbesondere bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit höheren Einkommen kann sich dadurch eine Begrenzung des refundierbaren Betrags ergeben.

Bei der Planung und Abrechnung von Altersteilzeitmodellen ab November 2026 sollte diese Änderung daher bereits entsprechend berücksichtigt werden.

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