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Geplante rückwirkende Reparatur der Wochengeldfalle

In Österreich soll nun rückwirkend ein neuer Zuschuss eingeführt werden. Derzeit ist ein Gesetzesentwurf zur Begutachtung in Umlauf, welcher der Wochengeldfalle ein Ende setzen soll. Dieser soll als Sonderwochengeld werdende Mütter finanziell entlasten, sofern sie während der Elternkarenz erneut schwanger werden.  

Nachfolgend der Link zum Artikel:

Sonderwochengeld bei weiterem Kind während der Karenz wird eingeführt – Inland – derStandard.at › Inland

Derzeitige Rechtslage:

Unselbstständig erwerbstätige Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben vor und nach einer Geburt Anspruch auf Wochengeld als Leistung der Krankenversicherung. Auch Personen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert und haben Anspruch auf Wochengeld. Die Dauer des Bezugs von Kinderbetreuungsgeld ist nicht an die Dauer der Karenz gekoppelt. Häufig wird aus finanziellen Überlegungen der einjährige Bezug des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gewählt, aber dennoch eine längere Zeit der Karenz in Anspruch genommen. Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft (idR 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin) während der Karenz, aber nach dem Auslaufen der gewählten Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes ein, so liegt keine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung aufgrund der karenzierten Beschäftigung vor. Aus diesem Grund besteht nach geltender Rechtslage kein Anspruch auf Wochengeld (sogenannte „Wochengeldfalle“).

 

Aus diesem Grund soll nun ein Sonderwochengeld für die betroffene Personengruppe geschaffen werden. Dessen Einführung erfordert auch Anpassungen im KBGG, im FLAG, im MSchG, im VKG, im LAG und im BMSVG. Sobald hier die finalen Versionen der Gesetzesanpassungen vorliegen, werden wir Sie umfassend informieren.

*KBGG Kinderbetreuungsgeldgesetz *MSchG Mutterschutzgesetz *VKG Väterkarenzgesetz *LAG Landarbeitergesetz *BMSVG Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz

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